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Kleinunternehmer-Rechner

Prüfen Sie, ob die Kleinunternehmerregelung noch gilt – mit Puffer zur Vorjahresgrenze.

Kleinunternehmerregelung weiterhin anwendbar

Vorjahres- und laufender Umsatz liegen innerhalb der gesetzlichen Grenzen (§ 19 UStG).

Puffer zum Vorjahreslimit (22.000 €)

7.000 €

Puffer laufendes Jahr (50.000 €): 30.000 €

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer 2026?
Seit 1. Januar 2025 gelten nach § 19 UStG neue Grenzen: Der Gesamtumsatz im Vorjahr darf 25.000 € nicht überschreiten, im laufenden Kalenderjahr 100.000 €. Bei Neugründungen im ersten Jahr gilt die Grenze von 25.000 €. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein – wurde die Vorjahresgrenze überschritten, entfällt die Kleinunternehmerregelung im Folgejahr.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Umsatzsteuer auf Inlandsleistungen befreit. Sie weisen keine MwSt. auf Rechnungen aus und können keine Vorsteuer abziehen. Das vereinfacht Buchhaltung und Preise für Privatkunden – bei hohen Betriebsausgaben mit Vorsteuer kann die Regelbesteuerung wirtschaftlich günstiger sein.
Was passiert bei Überschreitung der Grenze?
Wird im laufenden Jahr die Grenze von 100.000 € überschritten, entfällt die Steuerbefreiung ab dem Umsatz, der zur Überschreitung führt – frühere Umsätze des Jahres bleiben steuerfrei. Liegt der Vorjahresumsatz über 25.000 €, gilt im gesamten Folgejahr Regelbesteuerung. Meldepflichten und Übergangsregeln sollten Sie mit dem Finanzamt oder Steuerberater klären.

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Die 22.000-Euro-Grenze im Vorjahr

Entscheidend für die Kleinunternehmerregelung ist der Umsatz des vorangegangenen Kalenderjahres: Er darf 22.000 Euro nicht übersteigen. Zusätzlich muss der erwartete Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich bei maximal 50.000 Euro liegen.

So funktioniert die Kleinunternehmerregelung

Als Kleinunternehmer verzichten Sie auf die Ausweisung der Umsatzsteuer auf Rechnungen und auf den Vorsteuerabzug. Das vereinfacht die Buchhaltung, lohnt sich aber nicht in jedem Fall – abhängig von Kunden und Kosten.

Planungstipp

  • Umsätze regelmäßig gegen die Grenzen prüfen
  • Bei Wachstum frühzeitig Regelbesteuerung einplanen
  • Individuelle Fälle mit dem Steuerberater klären