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Online-Rechner

Bürgergeld-Rechner

Voraussichtliche Bürgergeld-Leistung grob berechnen (Schätzung).

Voraussichtlicher Auszahlungsbetrag

1.163,00 €

Regelbedarf + Unterkunft − Einkommen (vereinfacht)

Geschätzter Regelbedarf

563,00 €

Regelsätze + Pauschale pro Kind

Kosten der Unterkunft

600,00 €

Ihre angegebene Warmmiete

Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Schätzung ohne Freibeträge, Mehrbedarfe, Vermögensprüfung oder individuelle KdU-Festsetzung. Sie ist nicht rechtsverbindlich und ersetzt keine Beratung beim Jobcenter oder Sozialberatung.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Bürgergeld-Regelsätze 2026?
Der Regelbedarf deckt laufenden Lebensunterhalt (Nahrung, Kleidung, Haushalt). Für Alleinstehende liegt der Regelsatz 2026 bei 563 € monatlich, für jeden Partner in einer Bedarfsgemeinschaft bei 506 €. Für Kinder gelten altersabhängige Regelsätze (z. B. 6–13 Jahre: 348 €, 14–17 Jahre: 414 €, ab 18: 451 €). Kinder unter 6 Jahren: 357 € (Stand Anpassung 2025/2026).
Wie viel Vermögen darf ich beim Bürgergeld behalten (Schonvermögen)?
In den ersten 12 Monaten des Bürgergeldbezugs (Karenzzeit) gilt für Erwerbsfähige ein Schonvermögen von 40.000 € pro Person in der Bedarfsgemeinschaft. Danach beträgt die Freigrenze 15.000 € pro Person. Ein angemessenes Kraftfahrzeug für Erwerbstätigkeit ist meist unschädlich; Altersvorsorge unter bestimmten Grenzen ebenfalls. Das Jobcenter prüft Vermögen im Einzelfall.
Werden Miete und Nebenkosten voll übernommen?
Kosten der Unterkunft (KdU) werden übernommen, soweit sie angemessen sind – nicht automatisch jede Warmmiete. Das Jobcenter orientiert sich an örtlichen Mietobergrenzen. Zu hohes Einkommen oder Vermögen kann die Leistung mindern. Unser Rechner rechnet vereinfacht mit Ihrer eingegebenen Warmmiete; der Bescheid kann abweichen.

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Bürgergeld (ehemals Hartz IV) sichert Existenzminimum: Regelbedarf für den Lebensunterhalt plus Kosten der Unterkunft (KdU). Zu viel anrechenbares Einkommen mindert die Leistung.

Regelsätze und Kinder

Alleinstehende erhalten einen höheren Einzelregelsatz (hier pauschal 563 €), Partner in einer Bedarfsgemeinschaft je etwa 506 €. Für Kinder gelten altersabhängige Sätze – der Rechner nutzt einen Durchschnittswert von etwa 390 € pro Kind zur groben Orientierung.

Wohnkosten

Die Warmmiete muss in der Regel angemessen sein. Übernimmt das Jobcenter die KdU, hängt die Höhe von Ort, Haushaltsgröße und Bescheid ab – nicht nur von der eingegebenen Summe.