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Midijob-Rechner

Nettoeinkommen, Abgaben und Gleitzonen-Effekte im Midijob schnell abschätzen.

Übergangsbereich 2026: 603,01 € bis 2.000,00 €

538,01 €1.200,00 €2.000,00 €

Brutto

1.200,00 €

Sozialabgaben (AN)

180,77 €

Beitragsentgelt: 854,69 €

Netto

1.019,23 €

Lohnsteuer-Schätzung: 0,00 €

+ Berechnungsdetails anzeigen
  • Reduziertes Beitragsentgelt (Arbeitnehmer): 854,69 €
  • Arbeitnehmer-SV-Satz (Summe): 21.15 %
  • Geschätzte Lohnsteuer (Stkl. I): 0,00 €

Häufige Fragen

Was ist der Midijob-Übergangsbereich 2026?
Der Übergangsbereich (Midijob) liegt 2026 zwischen 603,01 € und 2.000 € monatlichem Bruttolohn. In diesem Bereich zahlen Sie reduzierte Sozialversicherungsbeiträge als Arbeitnehmer – die Belastung steigt stufenweise, bis oberhalb von 2.000 € die volle Beitragspflicht wie bei einem regulären Job gilt.
Welche Sozialabgaben zahle ich im Midijob?
Im Übergangsbereich werden Beiträge auf ein reduziertes Beitragsentgelt berechnet (Faktor F 2026: 0,6619). Arbeitnehmer zahlen anteilig Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung – insgesamt deutlich weniger als bei einem Vollzeitjob mit gleichem Brutto. Der Arbeitgeber trägt seinen Anteil gesondert; die genaue Höhe steht in der Lohnabrechnung.
Lohnt sich ein Midijob gegenüber Minijob oder Vollzeit?
Im Midijob steigen Netto und Sozialversicherungsansprüche (Rente, Krankheit, ALG I) mit dem Verdienst – anders als beim Minijob, bei dem Sie oft beitragsfrei sind. Ob sich mehr Stunden lohnen, hängt von Brutto, Steuerklasse und persönlicher Situation ab. Unser Rechner liefert eine Orientierung; verbindlich ist immer die Abrechnung Ihres Arbeitgebers.

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Was ist ein Midijob?

Ein Midijob (offiziell: Beschäftigung im Übergangsbereich) liegt zwischen Minijob und einem sozialversicherungspflichtigen Job mit vollem Beitrag. Sie verdienen mehr als die Geringfügigkeitsgrenze, zahlen als Arbeitnehmer aber noch nicht den vollen Sozialversicherungsanteil auf das gesamte Brutto.

Wie funktioniert die Gleitzone?

Früher sprach man von der „Gleitzone“, heute vom Übergangsbereich. Entscheidend ist das reduzierte beitragspflichtige Entgelt: Es steigt mit Ihrem Brutto, aber langsamer als das tatsächliche Gehalt. Dafür nutzt die gesetzliche Berechnung den jährlichen Faktor F und Formeln nach § 20 Abs. 2 SGB IV.

Kurz erklärt in drei Schritten

  • Ihr Bruttolohn liegt zwischen der Untergrenze (2026: 603,01 €) und 2.000 € monatlich.
  • Aus dem Brutto wird das reduzierte Beitragsentgelt für den Arbeitnehmeranteil berechnet.
  • Auf dieses reduzierte Entgelt werden die Sozialversicherungsbeiträge erhoben – daraus ergibt sich Ihr Netto zusammen mit der Lohnsteuer.

Welche Vorteile hat das für Arbeitnehmer?

  • Voller Versicherungsschutz: Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung ohne Minijob-Einschränkungen.
  • Geringere Abzüge: Im Vergleich zum Vollbeitrag bleibt mehr Netto im Übergangsbereich.
  • Rentenansprüche: Es fließen Beiträge in die gesetzliche Rente – mehr Einkommen bedeutet langfristig höhere Anwartschaften.
  • Flexibler Einstieg: Ideal für Wiedereinsteiger, Teilzeit oder Aufstockung vom Minijob.

Hinweis: Dieser Rechner liefert eine Näherung auf Basis der Midijob-Formeln 2026 (Steuerklasse I, durchschnittlicher KV-Zusatzbeitrag). Für verbindliche Abrechnungen nutzen Sie die Lohnabrechnung Ihres Arbeitgebers.