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Online-Rechner

Ehegattensplitting-Rechner

Splittingtarif vs. Einzelveranlagung – geschätzte Ersparnis.

Steuerlast getrennt

16.377,41 €

P1: 16.086,43 € · P2: 290,98 €

Steuerlast zusammen

9.799,32 €

Ehegattensplitting (Splittingtarif)

Geschätzte Ersparnis durch Heirat

6.578,09 €

Hinweis: Vereinfachte Schätzung nach Grundtarif ohne Werbungskosten, Sonderausgaben oder Kirchensteuer. Die reale Steuer hängt von Steuerklasse, Kindern und Freibeträgen ab.

Häufige Fragen

Was ist Ehegattensplitting?
Beim Ehegattensplitting (Zusammenveranlagung) werden die Einkünfte beider Ehepartner addiert, halbiert, darauf die Einkommensteuer nach dem Grundtarif berechnet und das Ergebnis verdoppelt. So wird der Steuerprogression beider Partner gemeinsam Rechnung getragen – der höhere Verdienst wird steuerlich mit dem niedrigeren „ausgeglichen“.
Wann lohnt sich Ehegattensplitting 2026?
Besonders bei unterschiedlich hohen Einkommen: Ein Partner verdient deutlich mehr als der andere. Bei ähnlichen mittleren Gehältern ist der Vorteil oft geringer; in seltenen Fällen kann die Einzelveranlagung günstiger sein (Negativsplitting). Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 € pro Person – im Splitting stehen beiden zusammen effektiv zwei Freibeträge zur Verfügung.
Ist dieser Rechner eine Steuerberatung?
Nein. Der Rechner vergleicht vereinfacht Splitting vs. getrennte Veranlagung ohne Werbungskosten, Sonderausgaben, Kirchensteuer oder Kinderfreibeträge. Für die Steuererklärung gelten die offiziellen BMF-Programme oder ein Steuerberater. Die Wahl zwischen Zusammen- und Einzelveranlagung ist jährlich möglich.

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Ehegattensplitting erklärt

Verheiratete Paare können in Deutschland die Zusammenveranlagung wählen. Dabei wird das gemeinsame Einkommen halbiert, die Steuer auf diese Hälfte berechnet und verdoppelt – der Splittingtarif.

Wann der größte Vorteil entsteht

Je größer der Unterschied zwischen den Einkommen, desto höher fällt die Ersparnis oft aus. Ein Partner mit 60.000 € und einer mit 20.000 € profitieren stärker als zwei Partner mit je 40.000 €.

Der Rechner vergleicht vereinfacht getrennte Besteuerung mit Splitting – ohne alle Freibeträge der Einkommensteuer.