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Online-Rechner

Erbschaftssteuer-Rechner

Freibetrag, zu versteuernde Summe und geschätzte Erbschaftssteuer.

Geschätzte Erbschaftssteuer

15.000 €

Pauschaler Steuersatz 15 % auf den Betrag über dem Freibetrag

Persönlicher Freibetrag

400.000 €

Kinder

Zu versteuernde Summe

100.000 €

Erbe minus Freibetrag

Rechtlicher Hinweis: Dies ist eine vereinfachte Orientierung. Die tatsächliche Erbschaftsteuer hängt von Steuerklassen, weiteren Freibeträgen, Versorgungsfreibeträgen und Sonderregeln ab – keine rechtsverbindliche Berechnung. Bitte Steuerberater oder Finanzamt konsultieren.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder 2026?
Kinder (Steuerklasse I) haben einen persönlichen Freibetrag von 400.000 € pro Elternteil und Kind. Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner: 500.000 €. Enkel: 200.000 € (höhere Beträge, wenn Eltern bereits verstorben). Geschwister, Neffen und entfernte Verwandte (Steuerklasse II/III): meist 20.000 €. Freibeträge gelten alle zehn Jahre erneut.
Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftsteuer?
Steuerklasse I: Ehepartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel, Eltern (bei Erbschaft). Steuerklasse II: Eltern (bei Schenkung), Geschwister, Neffen, Stiefeltern. Steuerklasse III: alle übrigen. Die Sätze steigen progressiv mit dem steuerpflichtigen Erwerb – von 7 % bis 50 % (Kl. I) bzw. bis 50 % (Kl. III). Unser Rechner nutzt vereinfachte Pauschalsätze.
Muss ich Erbschaftssteuer auf Immobilien zahlen?
Ja, wenn der Verkehrswert über dem persönlichen Freibetrag liegt. Bei selbstgenutzten Familienheimen kann unter Voraussetzungen eine Verschonung greifen (§ 13 ErbStG): u. a. mindestens 10 Jahre Eigennutzung durch den Erben, begrenzte Fläche. Unternehmensvermögen kann unter Bedingungen begünstigt werden. Für verbindliche Berechnung: Steuerberater oder Erbschaftsteuererklärung beim Finanzamt.

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Erbschaftssteuer in Deutschland

Erwerb von Todes wegen kann erbschaftsteuerpflichtig sein. Entscheidend sind der Verwandtschaftsgrad, Freibeträge und die Steuerklasse mit ihrem progressiven Tarif.

Gesetzliche Freibeträge (Auswahl)

  • Ehegatte / Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 € (unter Bedingungen mehr)
  • Geschwister, Neffen, sonstige: 20.000 €

Steuerklassen

Steuerklasse I (nahe Angehörige) beginnt mit niedrigen Sätzen, II und III sind deutlich höher. Der Rechner schätzt mit vereinfachten Durchschnittssätzen – die exakte Last hängt vom steuerpflichtigen Betrag im Tarif ab.