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Verzugszinsen-Rechner

Verzugszinsen für verspätete Rechnungen – B2B oder Verbraucher.

Verzugszinsen

23,16 €

Gesamt: 2.523,16 € inkl. Rechnungsbetrag

Verzugszinssatz p.a.

11,27 %

Basiszinssatz 2,27 % (2026)

Verzugstage

30

Unternehmen / B2B (+9 %)

Gesetzliche Verzugszinsen nach § 288 BGB – Basiszinssatz der Bundesbank plus 5 % (Verbraucher) bzw. 9 % (B2B). Zinsen = Rechnungsbetrag × Zinssatz × Tage / 365.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der aktuelle Basiszinssatz im Jahr 2026?
Der Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank beträgt im 1. Halbjahr 2026 2,27 %. Er wird zweimal jährlich festgesetzt und bildet die Grundlage für gesetzliche Verzugszinsen. Darauf kommen 5 Prozentpunkte bei Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkte im B2B-Bereich.
Ab wann darf man gesetzliche Verzugszinsen einfordern?
Verzugszinsen fallen an, wenn der Schuldner in Verzug ist – z. B. nach schriftlicher Mahnung mit Frist oder ab dem 30. Tag nach Zugang der Rechnung bei B2B (§ 286 BGB). Ohne Verzug keine Verzugszinsen. Zusätzlich können Mahngebühren und ggf. pauschale Verzugsschadensersatz-Ansprüche (40 € bei B2B) möglich sein.
Was ist der Unterschied beim Verzugszins zwischen Privatpersonen und Unternehmen?
Gegenüber Verbrauchern gilt Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte (2026: ca. 7,27 % p.a.). Unter Unternehmern bzw. im B2B-Bereich sind es Basiszinssatz plus 9 Prozentpunkte (2026: ca. 11,27 % p.a.). Der höhere B2B-Satz soll die schnellere Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr stärken.

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