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Abfindungsrechner

Geschätzte Abfindung nach der deutschen Regelabfindungs-Faustformel.

Geschätzte Regelabfindung

8.750,00 €

Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre

Hinweis: Die Regelabfindung ist eine Orientierung aus der Praxis, kein gesetzlicher Anspruch. Die Höhe ist verhandelbar und hängt von Kündigungsgrund, Alter, Stellenmarkt und Aufhebungsvertrag ab. Bei Auszahlung kann die steuerliche Fünftelregelung die Belastung mindern – Details beim Steuerberater klären.

Häufige Fragen

Was ist die Regelabfindung?
Die Regelabfindung ist eine Verhandlungs-Faustformel in Deutschland: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit. Beispiel: 3.500 € brutto, 5 Jahre → 8.750 €. Sie ist kein gesetzlicher Mindestanspruch, sondern Orientierung bei Aufhebungsverträgen und Kündigungsverhandlungen.
Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung?
Grundsätzlich nein. Ein Anspruch kann entstehen bei betriebsbedingter Kündigung und anschließender Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht (§ 1a KSchG) – dann oft bis zu 0,5 Monatsgehälter pro Jahr, maximal 12 Monatsgehälter. Üblich ist die frei verhandelte Abfindung im Aufhebungsvertrag gegen Aufgabe von Kündigungsschutzklagen.
Was ist die Fünftelregelung bei der Abfindung?
Bei Entlassungsabfindungen kann die Fünftelregelung (§ 34 EStG) die Lohnsteuer mindern: Ein Fünftel der Abfindung wird über fünf Jahre wie ein gesondertes niedrigeres Jahreseinkommen besteuert – statt alles in einem Jahr mit dem Spitzensteuersatz. Voraussetzungen: u. a. Entlassung, Abfindung und Antrag in der Steuererklärung. Sozialversicherung entfällt auf Abfindungen in der Regel.

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Regelabfindung berechnen

In Verhandlungen nach Kündigung oder bei Aufhebungsverträgen wird oft die Regelabfindung herangezogen: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit. Der Rechner liefert eine erste Orientierung – die tatsächliche Summe kann höher oder niedriger ausfallen.

Kein fester gesetzlicher Betrag

Arbeitgeber müssen nicht automatisch nach dieser Formel zahlen. Entscheidend sind Verhandlung, betriebliche Praxis und individuelle Umstände. Lassen Sie Aufhebungsverträge vor Unterzeichnung prüfen.

Fünftelregelung und Steuern

Abfindungen können steuerlich begünstigt sein: Die Fünftelregelung (§ 34 EStG) verteilt einen Teil der Entlassungsabfindung auf fünf Jahre und kann die Progressionswirkung mildern. Voraussetzungen und Berechnung sind komplex – ein Steuerberater hilft bei der Einordnung.