Erbschaft-Freibetrag-Rechner
Steuerfreien Erbschafts-Freibetrag und Steuerklasse nach Verwandtschaftsgrad.
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Wie hoch sind die Freibeträge bei einer Erbschaft?
Die Freibeträge nach ErbStG richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel, 100.000 € für Eltern und 20.000 € für Geschwister sowie Unverwandte.
In welche Steuerklasse rutscht man als Geschwisterteil beim Erben?
Steuerklasse II für nahe Verwandte
Geschwister, Neffen und Nichten fallen in Steuerklasse II mit mittleren Steuersätzen. Unverwandte Erben gehören zu Steuerklasse III mit dem höchsten Tarif.
Steuerklasse I für enge Familie
Ehegatten, Kinder, Enkel und Eltern profitieren von Steuerklasse I mit den höchsten Freibeträgen und niedrigsten Steuersätzen.