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Pendlerpauschale-Rechner

Werbungskosten für den Arbeitsweg – Entfernungspauschale 2026.

Werbungskosten pro Jahr

1.738,00 €

7,90 € pro Pendler-Tag

Pauschale pro Tag

7,90 €

0,30 € (1.–20. km) · 0,38 € ab 21. km

Arbeitstage

220

Einfache Strecke, ein Weg

Entfernungspauschale 2026 – verkehrsmittelunabhängig. Der Betrag mindert das zu versteuernde Einkommen, ist keine direkte Erstattung der Fahrtkosten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pendlerpauschale aktuell im Jahr 2026?
2026 gilt die Entfernungspauschale pro Kilometer und Arbeitstag (einfache Strecke): 0,30 € für die ersten 20 km, ab dem 21. km 0,38 €. Bei 25 km einfache Strecke sind das 7,90 € pro Tag (6,00 € + 1,90 €). Der Abzug mindert die Steuerlast, ist aber kein direkter Euro-für-Euro-Erstattungsbetrag.
Gilt die Pauschale auch für Fahrten mit der Bahn oder dem Fahrrad?
Ja – die Entfernungspauschale ist das Verkehrsmittel-unabhängig und richtet sich nach der kürzesten Straßenverbindung zur Arbeitsstätte. Ob Auto, Bahn, Bus oder Fahrrad: dieselbe Kilometerpauschale pro Arbeitstag. Tatsächliche Ticketkosten können zusätzlich als Werbungskosten absetzbar sein, wenn sie die Pauschale übersteigen.
Wie viele Arbeitstage erkennt das Finanzamt in der Regel an?
Üblich sind etwa 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr (5-Tage-Woche minus Wochenenden, Feiertage und Urlaub). Homeoffice-Tage ohne Fahrt zur Betriebsstätte zählen nicht. Im Rechner geben Sie Ihre realistische Anzahl Pendler-Tage ein – zu hoch angesetzte Tage können das Finanzamt hinterfragen.

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Wie hoch ist Ihr Werbungskosten-Abzug für den Arbeitsweg? Der Rechner nutzt die Entfernungspauschale 2026: 0,30 € für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. Kilometer – pro Arbeitstag und einfache Strecke.

Für die Steuererklärung

Die Pendlerpauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel. Geben Sie Ihre realistische Anzahl an Arbeitstagen ein – ohne Urlaub, Feiertage und Homeoffice-Tage ohne Fahrt.