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Online-Rechner

Reisekosten & Kilometerpauschale-Rechner

Steuerfreie Erstattung für Dienstreisen mit privatem Auto.

Einfache Strecke – Hin- und Rückfahrt

Steuerfreie Erstattung

72,00 €

240 km × 0,30 €/km

Gefahrene Kilometer

240 km

PKW

Kilometerpauschale

0,30 €

Pro gefahrenem Kilometer 2026

Kilometerpauschale für Dienstreisen mit privatem PKW – steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber oder Werbungskosten. Park- und Mautgebühren können zusätzlich absetzbar sein.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die gesetzliche Kilometerpauschale auf Dienstreisen im Jahr 2026?
Für Dienstreisen mit dem privaten PKW beträgt die Kilometerpauschale 2026 weiterhin 0,30 € pro gefahrenem Kilometer. Mit dem privaten Motorrad sind es 0,20 € pro Kilometer. Der Arbeitgeber kann den Betrag steuerfrei erstatten; fehlt eine Erstattung, können Arbeitnehmer die Pauschale oft als Werbungskosten geltend machen.
Kann ich neben der Pauschale auch Parkgebühren steuerlich absetzen?
Ja – Park- und Mautgebühren sind zusätzlich absetzbar, wenn sie im Zusammenhang mit der Dienstreise entstanden sind. Die Kilometerpauschale deckt aber bereits Kraftstoff, Verschleiß und ähnliche Fahrzeugkosten ab. Doppelte Abrechnung derselben Kosten ist nicht zulässig.
Was ist der Unterschied zur Pendlerpauschale?
Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) gilt für den regelmäßigen Arbeitsweg und beträgt 2026 0,30 € bzw. 0,38 € ab dem 21. km pro Arbeitstag. Die Reisekostenpauschale gilt für einmalige Dienstreisen mit privatem Fahrzeug (0,30 € PKW / 0,20 € Motorrad pro gefahrenem km). Beide Regelungen sind getrennt und dürfen nicht verwechselt werden.

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