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Resturlaub bei Kündigung-Rechner

Resturlaub bei Austritt berechnen – 1. vs. 2. Jahreshälfte.

Tage
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Resturlaub bei Kündigung

15

15 Tage

Wartezeit von sechs Monaten noch nicht erfüllt – Anspruch nur anteilig (1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat, § 5 Abs. 1 BUrlG).

Jahresanspruch

15 Tage

2026 · nach § 5 BUrlG

Bereits genommen

0 Tage

Austritt bis 30. Juni

Berechnung nach Pro-rata-temporis (1. Jahreshälfte) bzw. vollem Anspruch (2. Jahreshälfte nach § 5 BUrlG). Bereits genommener Urlaub wird abgezogen. Keine Rechtsberatung – Tarifvertrag prüfen.

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub steht mir bei einer Kündigung in der ersten Jahreshälfte zu?
Endet das Arbeitsverhältnis bis einschließlich 30. Juni und ist die sechsmonatige Wartezeit erfüllt, gilt das Zwölftelungsprinzip (Pro-rata-temporis): 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat. Monate zählen nur voll, wenn Sie bis zum 15. des Monats ein- oder bis zum 15. austreten. Bereits genommener Urlaub wird abgezogen – übrig bleibt der Resturlaub.
Was passiert mit dem Resturlaub nach dem 30. Juni?
Kündigen Sie nach dem 30. Juni und die Wartezeit ist erfüllt, steht Ihnen nach § 5 Abs. 1 BUrlG mindestens der volle gesetzliche Mindesturlaub zu – bei vertraglich mehr Urlaub in der Regel der gesamte Jahresanspruch. Der Arbeitgeber darf den Anspruch nicht willkürlich kürzen; bereits genommene Tage mindern den Resturlaub.
Kann der Arbeitgeber Resturlaub einfach streichen?
Nein – erworbener Urlaubsanspruch ist grundsätzlich abzugelten oder freizugeben, nicht einseitig zu streichen. Der Arbeitgeber kann Urlaub nur in engen Grenzen anordnen (Betriebsurlaub, Dringlichkeit). Bei Kündigung muss offener Resturlaub oft ausgezahlt werden, wenn keine Freistellung mehr möglich ist. Details hängen vom Vertrag und Tarif ab.

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