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Steuerklassenwechsel-Rechner

Netto-Vergleich III/V vs. IV/IV für Ehepaare.

Netto-Differenz III/V → IV/IV

-111,15 €

pro Monat im Haushalt gesamt

Netto III/V gesamt

5.369,26 €

P1: 3.532,57 € · P2: 1.836,69 €

Netto IV/IV gesamt

5.258,11 €

P1: 3.299,28 € · P2: 1.958,83 €

Hinweis: Vereinfachte Schätzung – höherer Verdienst in Steuerklasse III, niedrigerer in V. IV/IV mit Splitting-Verfahren. Keine Kirchensteuer, Kinderfreibeträge oder Sonderausgaben. Jahressteuer bei Zusammenveranlagung bleibt ähnlich – es ändert sich vor allem die monatliche Verteilung.

Häufige Fragen

Wann lohnt sich ein Wechsel der Steuerklasse für Ehepaare?
Ein Wechsel von III/V zu IV/IV lohnt sich, wenn die monatliche Netto-Verteilung ungleich ist und einer Partner zu wenig, der andere zu viel Steuer vorausgezahlt hat. IV/IV verteilt die Lohnsteuer gleichmäßiger – die Jahressteuer bleibt bei Zusammenveranlagung gleich. III/V bringt dem Besserverdiener mehr Netto monatlich, V zahlt deutlich mehr.
Wie oft kann man die Steuerklasse im Jahr wechseln?
Grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr – mit Wirkung zum 1. März, wenn der Antrag bis Ende November des Vorjahres beim Finanzamt liegt. In besonderen Fällen (Geburt, Jobwechsel, Scheidung) sind außerordentliche Wechsel möglich. Für 2026 gilt: rechtzeitig ELStAM-Antrag stellen.
Welche Fristen gelten für den Steuerklassenwechsel im Jahr 2026?
Antrag bis 30. November 2025 für Wirkung ab 1. März 2026 – oder bis 30. November 2026 für Wirkung ab 1. März 2027. Das Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ reicht beim zuständigen Finanzamt. IV mit Faktor kann die monatliche Steuer noch genauer anpassen.

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